Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Name: Peter Enskat

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  • Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber)
  • Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Betriebsgelände / vom Ladengeschäft etc. fern.
  • In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.
  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.

1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

  • Wir unterweisen unsere Mitarbeiter/-innen über die Abstandsregeln
  • Hinweisschilder haben wir auf dem Betriebsgelände ausgehangen
  • Wir kontrollieren die Einhaltung der Abstandsregeln

2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Wir stellen sicher, dass Mitarbeiter/-innen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen
  • Wir beschäftigen an Arbeitsplätzen und in Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist (z.B. Kundenberatung), vorrangig keine Mitarbeiter/-innen mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden Atemwegserkrankungen wie z.B. Asthma.
  • Unsere Kunden werden dazu angehalten, dass zum Eigenschutz / Schutz unserer Mitarbeiter/-innen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
  • Mitarbeiter/-innen wurden über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen- Bedeckung geschult.
  • Geeignete Mund-Nase-Bedeckungen für Mitarbeiter/-innen und Kunden werden von uns bereitgestellt.

3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Beschäftigte mit entsprechenden Symptomen, werden aufgefordert das Betriebsgelände zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben.
  • Betroffene Personen werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.
  • Wir treffen Regelungen im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht.

4. Handhygiene

  • Spender mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion haben wir aufgestellt.
  • Unsere Mitarbeiter wurden zur Handhygiene unterwiesen.
  • Papierhandtücher zur Einmalbenutzung (keine Handtrockner) wurden ausgestellt.

5. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs

  • Wir haben ein Parkplatzkonzept ausgearbeitet.
  • Wir kontrollieren die Besucheranzahl und schließen ggf. die Eingangstür ab.
  • Bei Abholung von Waren ("Click & Collect"), werden Termine mit den Kunden vereinbart.

6. Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice

  • Arbeitsplätze werden so gestaltet, dass Mitarbeiter/-innen ausreichend Abstand zu anderen Personen halten können (mind. 1,5 m)
  • Transparente Abtrennungen im Kunden- und Empfangsbereich wurden aufgestellt.
  • Freie Raumkapazitäten werden genutzt.
  • Die Verwendung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln ist bei uns personenbezogen.

7. Dienstreisen und Meetings

  • Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen werden von uns auf ein Minimum reduziert.
  • Unseren Mitarbeitern werden alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen zur Verfügung gestellt.
  • Bei unbedingt notwendigen Präsenzveranstaltungen, wird ausreichender Abstand zwischen den Teilnehmern eingehalten.

8. Arbeitszeit- und Pausengestaltung

  • Wir haben die Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen durch Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung verringert. (versetzte Arbeits- und Pausenzeiten)
  • Es werden dieselben Personen zu gemeinsamen Schichten eingeteilt, um innerbetriebliche Personenkontakte zu verringern.
  • Wir vermeiden durch organisatorische Maßnahmen, dass es bei Beginn und Ende der Arbeitszeit zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter kommt.

9. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände

  • Wir beschränken den Zutritt betriebsfremder Personen nach Möglichkeit auf ein Minimum.
  • Wir dokumentieren die Kontaktdaten betriebsfremder Personen beim Betreten/Verlassen des Betriebsgeländes.
  • Wir informieren betriebsfremder über die Maßnahmen, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Infektionsschutzes vor SARS-CoV2 gelten.

10. Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume

  • Wir stellen hautschonende Flüssigseife und Einweghandtücher zur Reinigung der Hände zur Verfügung.
  • Türklinken und Handläufe werden regelmäßig gereinigt.
  • Der ausreichende Abstand in Pausenräumen wird eingehalten.
  • Wir nutzen ausschließlich Einweghandtücher.

11. Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation

  • Unsere Mitarbeiter/-innen wurden über die Hygiene- und Abstandsregeln informiert.
  • Wir haben eine Betriebsanweisung erstellt.
  • Hinweisschilder wurden auf dem Betriebsgelände ausgehangen.
  • Die Einhaltung der Abstandsregeln wird von uns kontrolliert.
  • Es findet eine aktive Kommunikation der eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen im gesamten Betrieb statt.
  • Führungskräfte wurden unterweisen.
  • Ein einheitlicher Ansprechpartner wurde von uns bestimmt.
  • Wir kontrollieren die Einhaltung des betrieblichen Hygienekonzepts.
  • Wir haben einen Ansprechpartner für die Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes ernannt.

12. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen

  • Unsere Büro- und Aufenthaltsräume werden regelmäßig gelüftet.
  • Spender mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion haben wir aufgestellt.
  • Mund-Nasen Bedeckungen werden von uns bereitgestellt.
  • Selbsttests haben wir ebenfalls bereitgestellt.
  • Hygieneregeln wurden an der Eingangstür ausgehangen.
  • Häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen) werden regelmäßig gereinigt.
  • Die psychischen Belastungen durch Corona werden minimiert.
  • Ein Corona-Ansprechpartner wurde benannt.
  • Ein betrieblicher Hygienebeauftragten wurde ebenfalls benannt.

Parkplatzkonzept

Dieses Konzept ist Teil unserer Maßnahmen zum Infektionsschutz. Es ist unser Anliegen, dass auf unserem Parkplatz die Kunden den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.

1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

  • Unsere Mitarbeiter/-innen wurden über die Abstandsregeln informiert.
  • Hinweisschilder haben wir auf dem Betriebsgelände ausgehangen.
  • Die Einhaltung der Abstandsregeln wird kontrolliert.
  • Der Zutritt betriebsfremder Personen wird nach Möglichkeit von uns auf ein Minimum beschränkt.

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